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Der Schutz von personenbezogenen Daten ist spätestens seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht mehr auf die leichte Schulter zu nehmen. Neben Reputationsverlust drohen mittlerweile auch empfindliche Strafen. Zum morgigen Datenschutztag rekapituliert Datenschutzexpertin Helga Bösmüller von DSHB-Audit, welche Anforderungen die DSGVO an Unternehmen stellt. Mario Zimmermann, Österreich-Chef von Veeam, gibt Tipps zum richtigen Verhalten aus Verbrauchersicht.
Foto: Mohamed Hassan/Pixabay
Der jährlich stattfindende Datenschutztag markiert den Jahrestag der Datenschutzkonvention des Europarates („Konvention 108“)
Auch Jahre nach Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) läuft in heimischen Unternehmen noch längst nicht alles datenschutzkonform. Laut Datenschutzbehörde war in Österreich im Jahr 2022 ein starker Anstieg von Anzeigen sowie Geldbußen nach Verstößen erkennbar. Nicht nur Abmahnungen durch Betroffene können folgen, sondern auch exorbitant hohe Strafen der Datenschutzaufsichtsbehörden mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro. Darüber hinaus kommen Zusatzkosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Aufwendungen für Reputationsarbeit hinzu.
„Verstöße gegen die DSGVO sind kein Kavaliersdelikt. Vielen scheint nicht bewusst zu sein, dass die Haftung in diesem Bereich durch eine Gesellschaft – in welcher Form auch immer – nicht abgedeckt wird. Es trifft im Falle des Falles ausschließlich den Verantwortlichen – also etwa den Manager, Vorstand oder Geschäftsführer – und das mit dem Privatvermögen“, erklärt Helga Bösmüller Inhaberin des Consulting- und Audit-Unternehmens DSHB-Audit, das Firmen sowohl bei der Implementierung datenschutzrechtlicher Aspekte berät als auch in prüfender Funktion als Auditor tätig ist.
Unternehmen müssen sich um die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben proaktiv kümmern und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Datenschutzverletzung zu vermeiden, so Bösmüller weiter. Dies betreffe nicht nur die Organisation eines Unternehmens, sondern auch das technische Equipment und die technisch organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Neben finanziellen Einbußen, kann eine DSGVO-Verletzung nämlich auch dazu führen, dass der Ruf eines Unternehmens erheblich leidet.
„Angesichts der Komplexität der Datenschutz-Richtlinien ist es nachvollziehbar, dass Unternehmen mitunter überfordert sind. Dennoch rate ich, keine Kompromisse einzugehen. Es ist wichtig zu wissen, welche Anforderungen die DSGVO an Unternehmen stellt und wie man sich aufgrund der geltenden Regeln richtig verhält“, so die Datenschutzexpertin. Auch für Kleinstunternehmer sei ein Mindestmaß an datenschutzrechtlichen Vorschriften erforderlich, da sie - genauso wie größere Unternehmen – die DSGVO einhalten müssen, sobald personenbezogene Daten im Unternehmen aufbewahrt werden.
Mario Zimmermann, Regional Director Austria beim Datensicherungsanbieter Veeam, gibt folgende Empfehlungen zum Europäischen Datenschutztag 2023:
Der Datenschutztag, der am 28. Jänner begangen wird, markiert den Jahrestag der Datenschutzkonvention des Europarates, bekannt als „Convention 108“. Das Übereinkommen aus dem Jahr 1981 war das erste verbindliche internationale Gesetz über die Rechte des Einzelnen auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten. Der Datenschutztag findet auf Betreiben des Europarats seit 2007 statt.