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Die ISPA, der Interessenverband der österreichischen Internetwirtschaft, äußert sich besorgt über das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Der Verband sieht darin eine ernsthafte Bedrohung für Grundrechte und fordert die Politik auf, gegen überzogene Überwachungstendenzen klar Stellung zu beziehen, eine umfassende Überprüfung der aktuellen Rechtslage zur Vorratsdatenspeicherung durchzuführen, klare Grenzen zu setzen und die Freiheiten der Menschen in einer digitalisierten Welt zu bewahren.
„Der EuGH hat eine unerwartete und unverständliche Kehrtwende vollzogen", erklärt Stefan Ebenberger, Generalsekretär der ISPA. „Nach mehreren Entscheidungen, die die anlasslose Speicherung von IP-Adressen als Massenüberwachung und damit als unzulässig deklarierten, wird diese nun plötzlich als grundrechtskonform angesehen." Ebenberger betont die Notwendigkeit, die Interessenabwägung auch in Demokratien stets kritisch zu hinterfragen und die Grundrechte vehement zu verteidigen.
Die ISPA sieht in der aktuellen Entscheidung eine klare Herausforderung an die österreichische und europäische Politik, den Forderungen nach umfangreicher Überwachung entschieden entgegenzutreten. „Das Internet ist aus dem Alltagsleben nicht mehr wegzudenken, und eine anlasslose Überwachung steht in keinem Verhältnis zu den schwerwiegenden Eingriffen in grundlegende Freiheiten", so Ebenberger. Die Bedrohung für die liberale Demokratie sei zu groß, als dass man sie ignorieren könne.
Ebenberger warnt auch vor der irrigen Annahme, dass eine ausgeweitete Datenspeicherung die Strafverfolgung effektiver machen würde. „Ein größerer Heuhaufen macht die Suche nach der Nadel nicht einfacher", argumentiert er. Vielmehr sei es notwendig, mehr Ressourcen und technisches Know-how zu investieren, um vorhandene Daten besser nutzen zu können. Die ISPA plädiert für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Internetdienstanbietern und Strafverfolgungsbehörden, betont jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit, die Grundrechte stets zu wahren.
Die ISPA zeigt sich ebenfalls besorgt über die praktische Durchführbarkeit der im Urteil geforderten "strikten Trennung" von Internetkennungen und anderen Nutzerdaten. Dies verdeutliche das mangelnde technische Verständnis und die Notwendigkeit einer stärkeren Aufklärung über die Gefahren einer solchen Maßnahme. „Die EU darf nicht zum Zentrum der Massenüberwachung ihrer Bürgerinnen und Bürger werden", schließt Ebenberger.