Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wie Brot oder Milch macht technische Eingriffe in vielen Kassensystemen notwendig. Laut BMD-Geschäftsführer Markus Knasmüller ist der Aufwand meist überschaubar – vorausgesetzt, Betriebe bereiten sich rechtzeitig vor. Besonders ältere Systeme könnten jedoch an Grenzen stoßen.
Foto: BMD Systemhaus / Gabor Bota
Dr. Markus Knasmüller, Geschäftsführer von BMD Systemhaus
Die angekündigte steuerliche Entlastung bei Grundnahrungsmitteln hat unmittelbare Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur des Handels. Was politisch als rasche Maßnahme gedacht ist, bedeutet für viele Betriebe eine technische Umstellung ihrer Registrierkassen. Betroffen sind dabei nicht nur große Handelsketten, sondern ebenso kleinere Unternehmen wie Bäckereien oder Lebensmittelhändler. Darauf weist Markus Knasmüller, Geschäftsführer des österreichischen Softwareherstellers BMD Systemhaus GmbH, hin. Das Unternehmen entwickelt im Rahmen seiner Business-Software auch Kassensysteme.
Grundsätzlich lassen sich moderne Kassensysteme vergleichsweise einfach auf neue Steuersätze einstellen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ein Teil der aktuell eingesetzten Lösungen nur eingeschränkt flexibel ist.
„Einige Kassen unterstützen nur eine begrenzte Anzahl von Steuersätzen oder ausschließlich ganzzahlige Prozentsätze. In diesen Fällen sind Umbauarbeiten notwendig.“
Insgesamt stuft Knasmüller den erforderlichen Aufwand zwar als überschaubar ein, verweist aber auf mögliche Mehraufwände in einzelnen Betrieben – insbesondere dort, wo ältere Systeme im Einsatz sind oder individuelle Anpassungen erforderlich werden.
Die technische Umsetzung beschränkt sich laut BMD nicht auf das Einpflegen eines neuen Prozentsatzes. Händler müssen mehrere Aspekte berücksichtigen: neue Steuersätze, Anpassungen am Kassenbon-Layout sowie Software-Updates, damit auch Steuersätze mit Kommastellen korrekt verarbeitet und ausgewiesen werden können. Gerade bei älteren Kassensystemen sind dafür häufig Nachrüstungen notwendig.
Der zeitliche und finanzielle Aufwand hängt stark vom bestehenden Wartungsmodell ab. Knasmüller erklärt:
„Kundinnen und Kunden mit aktivem Wartungsvertrag und automatischen Software-Updates entstehen in der Regel weder nennenswerte Kosten noch größerer Aufwand.“
Allerdings können auch in diesen Fällen Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro anfallen, etwa durch Serviceeinsätze. Ohne Wartungsvertrag kommen zusätzliche Softwareanpassungen hinzu. In Einzelfällen kann sogar eine Neuanschaffung erforderlich sein.
Betrieben rät der Geschäftsführer daher, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wartungsvertrag mit dem Kassenhersteller besteht. Ebenso wichtig sei ein Blick auf die Details der eingesetzten Lösung: Wird am Beleg beispielsweise „20,0 %“ oder nur „20 %“ ausgewiesen? Unterstützt das System Steuersätze mit Kommastellen? Lassen sich neue Steuersätze selbstständig anlegen? Wer diese Fragen vorab klärt, kann Probleme beim Inkrafttreten der neuen Regelung vermeiden.
Vor dem Hintergrund jüngst bekannt gewordener Fälle von Software-Manipulationen bei Registrierkassen mahnt Knasmüller zu einer sachlichen Einordnung. Als gerichtlich zertifizierter Sachverständiger sieht er darin kein strukturelles Problem etablierter Kassensoftware.
„Die bekannten Fälle betreffen eine sehr kleine Anzahl von Betrieben und deuten auf einen Einzelfall bei einem kleinen Anbieter hin.“
Er verweist auf die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), die mit technischer Signatur und Belegerteilungspflicht ein hohes Maß an Sicherheit gegen Manipulationen biete. Entscheidend bleibe jedoch, dass tatsächlich ein Beleg erstellt wird – unabhängig davon, ob dieser gedruckt oder künftig digital angezeigt wird.
Sein Fazit fällt entsprechend klar aus:
„Die RKSV funktioniert: Sie ist einfach, effizient und sehr manipulationssicher. Probleme entstehen nicht durch das System selbst, sondern dort, wo Belege gar nicht erst erstellt werden. Händler, die ihre Kassen korrekt betreiben und regelmäßig warten lassen, sind auf der sicheren Seite – auch bei kommenden steuerlichen Änderungen.“
Für den Handel bedeutet die geplante Mehrwertsteuersenkung damit vor allem eines: rechtzeitig die eigene Kassensoftware zu prüfen und technische Voraussetzungen zu schaffen, um die steuerlichen Anpassungen reibungslos umsetzen zu können.