Alle 14 Tage aktuelle News aus der IT-Szene   >   
A1 Österreich übernimmt die NTT Austria vollständig 10. 04. 2024
A1 Österreich kündigt die Übernahme von 100% der Anteile an der NTT Austria an, nachdem sie bereits das Alcatel Lucent Telefoniegeschäft erfolgreich integrierte.
ACP TechRent fusioniert mit McWERK 08. 04. 2024
ACP TechRent erweitert sein Managed-Service-Angebot im Bereich Workplace und Education.
Veeam würdigt herausragende Leistungen seiner Partner in Österreich 03. 04. 2024
Die Veeam Partner Awards gehen heuer an SNS - Saturn Networking Solutions, ANEO Solutions, A1 Telekom Austria, ACP IT Solutions, Bechtle Austria, Cancom Austria und MAIT Austria.
KPMG Österreich tritt SAP-PartnerEdge-Programm bei 27. 03. 2024
Dem Beratungshaus stehen im Rahmen der neuen Kooperation zahlreiche Tools für die digitale Geschäftstransformation zur Verfügung.
SAP und NVIDIA intensivieren Partnerschaft 20. 03. 2024
Die beiden Tech-Player wollen mit ihrer neuen Kooperation den Einsatz generativer KI in Unternehmensanwendungen vorantreiben.
IT Security made in Austria 13. 03. 2024
Medialine partnert mit dem österreichischen Hersteller von „Quantum safe“ Speicherlösungen fragmentiX.
Neue Funktionen für SAP Datasphere 07. 03. 2024
Frische Features für SAP Datasphere und eine neue Unternehmenspartnerschaft helfen Unternehmen beim produktiven und sicheren Umgang mit Geschäftsdaten.
KI-Transformation: Effizienzsteigerung statt Innovation im Mittelpunkt 06. 03. 2024
Laut einer aktuellen Befragung hat die Mehrheit der Unternehmen noch keine KI-Strategie.
Nagarro fördert Digitalisierungsideen 19. 02. 2024
Nagarro sucht erneut innovative Ideen zu digitalen Geschäftsmodellen, Produkten und Services. Als Gewinn winkt ein Realitätscheck durch Expert:innen im Wert von 50.000 Euro.
Einfacher Weg zur Cloud-First-Strategie 12. 02. 2024
SAP präsentiert neue Möglichkeiten für Migration und Modernisierung von Softwaresystemen.
Dätwyler IT Infra übernimmt Seabix 18. 12. 2023
Der IT-Infrastruktur-Anbieter holt sich eine intelligente Kommunikationslösung ins Portfolio.
Bechtle konsolidiert Geschäft in Österreich 18. 12. 2023
Die beiden österreichischen Unternehmen der Bechtle-Gruppe gehen ab 2024 gemeinsame Wege.
hosttech launcht Kl-gestützte Domainsuche 15. 12. 2023
Der Internet Service Provider lanciert mit Domain GPT eine eigens entwickelte Kl-gestützte Domainsuche.
BOLL übernimmt Distribution von WALLIX in Österreich 15. 12. 2023
Der Security-VAD nimmt die Privileged-Access-Management(PAM)-Lösung des französischen Softwareanbieter ins Programm für Österreich.
vshosting expandiert nach DACH 14. 12. 2023
Der europäische Business Cloud Provider bietet seine Dienstleistungen nun auch im deutschsprachigen Raum an.
BestRecruiters 2023: BEKO holt Gold 01. 12. 2023
Der österreichische Technologiedienstleister sichert sich den Sieg in der Kategorie „Arbeitskräfteüberlassung“.
Trusted Access Client: Rundum-Schutz fürs Netzwerk 30. 11. 2023
Mit der Cloud-managed Remote Network Access-Lösung sorgt LANCOM für Sicherheit beim hybriden Arbeiten.
BOLL schließt Distributionsverträge mit Tenable und ALE 30. 11. 2023
Der DACH-IT-Security-VAD BOLL Engineering ist ab sofort Distributor für die Lösungen von Tenable in Österreich und in der Schweiz sowie ab 2024 für Alcatel-Lucent Enterprise in Österreich.
weiter
„Bring your own Device“

Risiken absichern

Gastbeitrag: Die Nutzung privater Devices im Büro beleuchtet Bettina Windisch-Altieri

Foto: Fotodienst Anna Rauchenberger Die Autorin Bettina Windisch-Altieri ist Rechtsanwältin der Kanzlei Benn-Ibler. Sie arbeitet im Bereich Telekom- und IT-Recht sowie IP- und Unternehmensrecht Unternehmen erleben den Trend, dass Mitarbeiter ihre privaten Smartphones, Tablets und Laptops auch im Job verwenden. Dies wird als „Bring Your Own Device“ (BYOD) bezeichnet. Unternehmen sparen damit Kosten, für junge High Potentials ist die Verwendung eigener Geräte mitunter Bedingung für einen Jobwechsel. IT-Experten meinen, dass Unternehmen kaum noch eine Chance haben, BYOD zu verbieten. Mobilität für jeden, jederzeit und überall sei in den Unternehmen bereits Realität. Dabei wird ein grundlegendes Umdenken von IT-Sicherheitsleuten und Juristen gefordert, den Einsatz privater mobiler Geräte und Applikationen grundsätzlich zu erlauben und das Augenmerk auf taugliche Sicherheitslösungen zu richten. Was also tun? Alles erlauben oder verbieten? Wie rechtlich absichern?
Der unkontrollierte Einsatz privater Geräte bedeutet das höchste Sicherheits- und Haftungsrisiko für das Unternehmen. Denn IT-Sicherheit und ein wirksames Kontrollsystem und Risikomanagement gehören zu den Pflichten der Geschäftsführung. Hier kann der Geschäftsführer dem Unternehmen gegenüber sogar persönlich haften. Umgekehrt können Schadenersatzansprüche des Unternehmens gegenüber Dritten (Hackern) beschränkt sein, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Datenverlust und -missbrauch getroffen werden. Auch Versicherungen springen in solchen Fällen unter Umständen nicht ein.
Jedes Unternehmen sollte daher prüfen, in welchem Umfang mobiles Arbeiten in seiner Organisation notwendig ist. Ist diese Frage geklärt, kann es in IT- und BYOD-Richtlinien die Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten schaffen. Kommen private Geräte der Mitarbeiter zum Einsatz, ist zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine individuelle Nutzungsvereinbarungen mit jedem Mitarbeiter zu schließen; denn hier ist das Privateigentum des Mitarbeiters betroffen, über welches der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Mitarbeiters nicht einseitig verfügen kann. Da bei der Überwachung der IT-Sicherheit oft auch ein Fernzugriff des Arbeitgebers auf die mobilen Geräte notwendig ist, ist der Betriebsrat einzubinden.

Checkliste für eine Nutzungsvereinbarung.

Zu regeln ist, welche Software, inkl. Antivirensoftware, und Apps zu verwenden sind, um die Sicherheitsstandards des Unternehmens zu gewährleisten. Das Unternehmen kann bestimmte Software freigeben. Es gibt mittlerweile von Sicherheitsfirmen zertifizierte Apps; zu beachten ist, dass Apps für die berufliche Verwendung zugelassen sind, um Copyright-Verletzungen nach den Lizenzbedingungen auszuschließen.
Das Unternehmen hat nach Datenschutzgesetz (DSG) zwar den Schutz der Unternehmensdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte sowie Verlust und Zerstörung zu gewährleisten, es darf aber umgekehrt keine private Korrespondenz und Daten des Arbeitnehmers kontrollieren oder löschen. Eine strenge Trennung von beruflichen und privaten Daten ist somit ein Muss. Daher sollten keine Firmendaten lokal auf dem privaten Gerät gespeichert werden. Der sichere mobile Zugriff ist technisch durch entsprechende Software möglich. Dabei werden Firmendaten in einem gesicherten Bereich gespeichert und verarbeitet. Der Arbeitnehmer greift über einen gesicherten Zugang auf die Firmendaten zu. Private Daten bleiben davon unberührt.
Auch die sichere Verwahrung und die Verwendung des Geräts sind zu regeln. Jedes Gerät ist durch ein Passwort zu schützen, Daten sind zu verschlüsseln. Der Mitarbeiter ist zu verpflichten, dass Gerät sicher zu verwahren.
Zu regeln ist auch der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Geräts. Rechtlich kann der Arbeitgeber sonst nämlich für Verlust oder Beschädigung des privaten Geräts haften, wenn der Schaden mit der konkreten Arbeitsleistung verbunden ist, etwa bei Schäden am privaten Kfz.
Der Mitarbeiter hat den Fernzugriff auf das Gerät zu erlauben, insbesondere zum Löschen der Daten im Fall des Verlusts oder Diebstahls eines Geräts oder bei seinem Ausscheiden aus dem Job.
Die regelmäßige Vornahme von Updates und der Synchronisierung des Geräts ist sicherzustellen. Auch hier ist die Trennung von Beruf und Privat wesentlich, um Datenschutzverletzungen auszuschließen.
Klare Regeln helfen dem Unternehmen, das Haftungsrisiko einzugrenzen, wenn etwa durch Verlust eines Gerätes Kundendaten verloren gehen oder durch Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten oder Viren Dritte zu Schaden kommen. Der Arbeitgeber haftet nämlich, wenn seine Arbeitnehmer Dritten Schaden zufügen. Ein Rückgriff beim Arbeitnehmer ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine entschuldbare Fehlleistung entstanden ist. Im Ergebnis bleibt der Schaden also meist beim Arbeitgeber hängen. Eine Haftung ist durch eine Nutzungsvereinbarung abzuwenden, weil sie die Pflichten des Mitarbeiters festlegt.

Fazit.

BYOD sollte im Unternehmen klar geregelt werden. Dabei sind Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich, um Sicherheit von Unternehmens- und Personendaten zu gewährleisten und Haftungen gegenüber Dritten auszuschließen. Technische Lösungen ermöglichen eine weitgehende Verwendung vieler Applikationen. Untätiges Dulden von BYOD schadet dem Unternehmen langfristig sicher. Rechtlicher Rat beim Verfassen von Nutzungsvereinbarungen ist zu empfehlen.
it&t business medien eU
Tel.: +43/1/369 80 67-0
office@ittbusiness.at