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Der Personaldienstleister Hays will Österreichs Freiberuflermarkt mit einem neuen Ansatz professionalisieren. Juristin Beatrix Fartek im Gespräch.
Foto: Hays
Beatrix Fartek ist Senior Juristin Compliant Sourcing bei Hays Österreich
It&t business: Was ist Compliant Sourcing?
Beatrix Fartek: Compliant Sourcing ist ein von Hays entwickelter Beratungsansatz zum regelkonformen Einsatz von Freiberuflern. Gerade in Zeiten der Digitalisierung müssen Unternehmen verstärkt Know-how in die Organisation bringen, gleichzeitig stehen die Firmen vor starkem Kostendruck. Vor diesem Hintergrund ist es für viele Unternehmen sinnvoll, Wissen schnell und flexibel mit Freiberuflern in die Organisation zu holen. Auch die Perspektive „von außen“, die Freiberufler mitbringen, ist ein Erfolgsfaktor, den Unternehmen nicht unterschätzen sollten.
In Österreich ist das Freiberuflertum aus rechtlicher Perspektive wenig reglementiert. Der Gesetzgeber setzt bei diesem Thema stark auf die Selbstregulation des Markts, gleichzeitig sollen aber unterschiedliche Vorschriften – Stichwort Scheinselbstständigkeit – eingehalten werden. Unternehmen, die Freiberufler einsetzen, müssen sich an diesem rechtlichen Rahmen orientieren.
Compliant Sourcing soll den regelkonformen Einsatz von Externen professionell begleiten. Das Ziel ist es, den Markt bezüglich dieses Themas zu sensibilisieren, um das Risiko von Scheinselbstständigkeit zu minimieren. Es geht darum, den Freiberuflermarkt zu professionalisieren und dazu beizutragen, Unschärfen beim Einsatz von externen Fachkräften zu verhindern.
Worauf müssen Unternehmen beim Einsatz von Freiberuflern konkret achten?
Wichtig ist, dass man sich überlegt, welche Vertragsgrundlage für das konkrete Projekt passt. Viele Unternehmen entscheiden sich aufgrund mangelnden Wissens über die verschiedenen Möglichkeiten für einen Werkvertrag. Dabei ist der Werkvertrag bei weitem nicht die einzige, und in vielen Fällen auch nicht die beste Rechtsform. Gerade was den Einsatz von Freiberuflern im IT-Umfeld angeht, ist das oft die ungeschickteste Variante, weil es beispielsweise bei Softwareprojekten oftmals nicht möglich ist, ein „Werk“ so abzugrenzen, wie es die Rechtsform „Werkvertrag“ verlangt. IT-Projekte umfassen in der Mehrzahl der Fälle laufende Entwicklung und laufenden Support, das lässt sich mit Werkverträgen schwer abbilden. Im Juristendeutsch spricht man von „Zielschuldverhältnis“ und „Dauerschuldverhältnis“. Letzteres ist mit einem Dienstvertrag, nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsvertrag, besser abzubilden, als mit einem Werkvertrag.
Besteht ein Dauerschuldverhältnis, gibt es einige Punkte zu beachten. Ganz wichtig ist, dass man im laufenden Projekt darauf achtet, dass man den Freiberufler nicht ins Unternehmen eingliedert. Er oder sie muss klar als Externer gekennzeichnet sein, etwa bei der E-Mail-Adresse oder bei der Bürobeschilderung. Weiters ist es wichtig festzuhalten, dass Vorgesetzte Freiberuflern im Gegensatz zu regulären Mitarbeitern keine Weisungen geben dürfen. Das heißt, Unternehmen müssen bereits im Projektvertrag, den sie mit der externen Fachkraft abschließen, ganz klar definieren, was das Ziel des Projekts ist und wie der Weg dorthin aussieht.
Wir bei Hays stellen darüber hinaus sicher, dass die Fachkräfte, die wir vermitteln, eine Gewerbeberechtigung besitzen. So ist klar, dass es sich um einen Freiberufler handelt.
Welche Leistungen bietet Hays?
Wir beginnen mit einer Evaluierung des Ist-Zustands im Unternehmen. Wie wird mit dem Thema „Verhinderung von Scheinselbstständigkeit“ umgegangen, gibt es vielleicht bereits einen internen Leitfaden oder ähnliches? Dann legen wir mit dem Unternehmen gemeinsam einen Soll-Zustand fest. Mittels Workshops und Schulungen versuchen wir dann gemeinsam, die Lücke zwischen Soll und Ist zu schließen. Ein großer Punkt, den wir bei vielen Kunden sehen, ist das drei-personale Verhältnis, das bei der Vermittlung von Freiberuflern über Personaldienstleister wie Hays entsteht. Hier können wir in unserer Doppelrolle als Dienstleister und Berater unseren Kunden ein Komplettpaket anbieten. Grundsätzlich bieten wir unsere Beratungsleistungen aber auch unabhängig von der Vermittlungsleistung an.
Besonders wichtig ist schließlich die laufende Evaluierung. Gerade im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses muss sichergestellt werden, dass die Compliance über die Laufzeit des Vertrags gegeben ist, und man nicht wieder in alte Verhaltensmuster zurückfällt.
Welche Risiken hat fehlende Compliance für Firmen?
Zusätzlich zu möglichen finanziellen Konsequenzen ist fehlende Compliance für die Firmen ein Imagethema. Gerade unter den Vorzeichen des „War for Talents“ müssen Firmen sich Gedanken um ihre Reputation bei Freiberuflern machen – und da ist regelkonformes Handeln Externen gegenüber ein zentraler Punkt. Aus dieser Perspektive ist Compliant Sourcing klar ein Wettbewerbsvorteil.
Hays stellt unter www.hays.at/compliant-sourcing einen Leitfaden zum Thema zur Verfügung.