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Managed EDI Services von Retarus erfüllen neue Richtlinien zur Rechnungsstellung
Die Managed EDI Services von Retarus erfüllen die seit 1. Jänner 2014 geltenden Richtlinien der österreichischen Bundesverwaltung zur Rechnungsstellung. Damit unterstützt der global agierende Messaging Service Provider alle Unternehmen, die e-Rechnungen an den Bund stellen. Die e-Rechnung an den Bund ist ein im IKT-Konsolidierungsgesetz definiertes Datenübertragungsverfahren, das in Österreich bei der Übermittlung von Rechnungen an die Bundesverwaltung verpflichtend ist.Seit 1. Jänner 2014 müssen alle Lieferanten des österreichischen Bundes ihre Rechnungen in strukturierter Form elektronisch übermitteln. Im Rahmen des Projekts "e-Rechnung an den Bund" werden hierfür alle technischen und formalen Voraussetzungen verbindlich geregelt. Unternehmen, die Rechnungen an den Bund senden und dabei die Managed EDI Services von Retarus nutzen, erfüllen die Voraussetzungen automatisch. Das von der österreichischen Bundesverwaltung für den Rechnungsdatenaustausch vorgeschriebene Datenformat ebInterface bilden die Retarus Managed EDI Services nahtlos ab. In Österreich gilt ebInterface als Standard für die rechtskonforme elektronische Rechnungsstellung und den vollautomatischen Rechnungseingang.
Die Retarus Managed EDI Services sorgen mit der branchenübergreifenden Unterstützung aller Datenformate und Business Frameworks für einen reibungslosen und effizienten elektronischen Datenaustausch. Dabei stellen sie die gesamte Breite und Tiefe der internationalen EDI-Anforderungen zur Verfügung, ohne dass Unternehmen dazu eine eigene EDI-Infrastruktur oder einen Konverter betreiben müssen.
Mit den Retarus Managed EDI Services kommunizieren Lieferanten und Vertragspartner des österreichischen Bundes effizient, transaktionssicher und rechtskonform. Durch die elektronische Rechnungsstellung mit der sofort vorliegenden automatischen Empfangsbestätigung wird der gesamte Faktura-Prozess beschleunigt. Drucken, kuvertieren und der postalische Versand von Rechnungen gehören der Vergangenheit an. Im Rahmen des Projekts e-Rechnung an den Bund werden Rechnungen im PDF-Format nicht mehr akzeptiert. Von dieser neuen Vorgangsweise verspricht sich der Bund, die Vorgaben des neuen Zahlungsverzugsgesetzes und die vereinbarten Fristen von der Leistung bis zur Zahlung besser einzuhalten.